Einfache und wirksame Massnahmen
Präventionsmassnahmen im Rahmen von (Fest-)Veranstaltungen:
Organisation
- Beauftragen einer Person mit der Verantwortung für Präventionsmassnahmen
- Zusammenstellen eines Präventions-Team
- Sicherstellen einer guten Koordination der Präventionsmassnahmen und der daran Beteiligten
Festwirtschaft und Bar
Personalschulung und Information
- Anbringen der Schutzaltersbestimmungen an allen "Verkaufsstellen" und Bartheken
- Schulung der Festwirtschafts- und Barverantwortlichen
- Instruktion des gesamten Service- und Bar-Personals
Arbeitserleichterung für das Service-Personal
- Verwenden der Alters-Kontrollbänder
- Schutzalter-Angaben auf Getränkelisten
- Flyer mit Angabe der Jahrgänge, an denen die Besucher 16jährig, bzw. 18 jährig werden
- Regel, dass das Personal während des Arbeitseinsatzes nüchtern bleibt
"Sirupartikel" und attraktives Angebot von alkoholfreien Getränken
- Anbieten von diversen, beliebten alkoholfreien Getränken: Cocktails, Fruchtsäfte, Sirup, Mineralwasser
- Aufführen der alkoholfreien Getränke zuoberst auf der Getränkeliste
- Attraktive Preise (drei müssen billiger sein als das günstigste alkoholische Getränk)
- Happy hours für alkoholfreie Getränke
"Bien être" für die Festbesucher
- Zur Verfügung stellen von Wasser (gratis oder zu sehr günstigen Preisen)
- Möglichkeit etwas zu essen während der ganzen Veranstaltungsdauer
- Plastikgebinde anstelle von Glas
Im Zweifelsfalle für die Prävention
- Keine Aktionen und Vergünstigungen auf alkoholische Getränke
- Einschränkung des Spirituosen-Angebots
- Einweg-Eintritt. (Wer das Festareal verlassen hat, darf nicht wieder eintreten)
Gesetzliche Bestimmungen
Art. 53 et 54 LEPu
- Angaben des Schutzalters an allen Ausschank- und Verkaufsstellen
> Gegorene Getränke wie Wein und Bier: ab 16 Jahren
> Gebrannte Wasser (Spirituosen) und Alcopops: ab 18 Jahren - Ausschankverbot von alkoholischen Getränken an Personen in offensichtlich betrunkenem Zustand
- Anbieten von mindestens drei alkoholfreien Getränken, die bei gleicher Menge billiger sind als das billigste alkoholische Getränk
Sicherheit während der Veranstaltung
- Zusammenstellen eines „Sicherheitsteams“ oder Auftrag an eine professionelle Organisation
- Präsenz des Samaritervereins oder von Pflegepersonal
- Vorgängige Information des Notfalldienstes
Risikominderung auf der Heimfahrt
- Angebot eines Campingplatzes oder von Schlafmöglichkeiten
- Verpflichtung der FahrerInnen nüchtern zu bleiben mit Hilfe des "be my angel"-Projekts
- Verlängerte Busdienste oder Shuttlebusse
- Promilletaxi oder Rückfahrtdienst, ähnlich „Nez rouge“
Informationsmaterial
- Schilder mit den Altersbestimmungen herunterladen oder bestellen.
- Broschüren für das Servicepersonal
Unterhaltung und Animation
- Interessantes Unterhaltungs- und Animationsangebot, damit die Veranstaltungsbesucher nicht aus Langeweile Alkohol trinken
Aufkünfte
Information & Projekte
Jurastrasse 29, 1700 Freiburg
Tel. 026 322 40 00
projekte@reper-fr.ch



